Fähigkeit
Ewige Folter
Ewige Folter
Rang: 1
Nach dem Einsatz der Fähigkeit "Folter" hat der Dämonist eine Chance von 16%, die Fähigkeit innerhalb der nächsten {V01} Sekunden erneut einzusetzen.
Die Abklingzeit wird ab dem ersten Einsatz der Fähigkeit gezählt. Die Effekte der Fähigkeiten "Ewige Folter" und "Fleischwunde" werden beim zweiten Einsatz nicht ausgelöst.
Die Abklingzeit wird ab dem ersten Einsatz der Fähigkeit gezählt. Die Effekte der Fähigkeiten "Ewige Folter" und "Fleischwunde" werden beim zweiten Einsatz nicht ausgelöst.
Ewige Folter
Rang: 2
Nach dem Einsatz der Fähigkeit "Folter" hat der Dämonist eine Chance von 32%, die Fähigkeit innerhalb der nächsten {V01} Sekunden erneut einzusetzen.
Die Abklingzeit wird ab dem ersten Einsatz der Fähigkeit gezählt. Die Effekte der Fähigkeiten "Ewige Folter" und "Fleischwunde" werden beim zweiten Einsatz nicht ausgelöst.
Die Abklingzeit wird ab dem ersten Einsatz der Fähigkeit gezählt. Die Effekte der Fähigkeiten "Ewige Folter" und "Fleischwunde" werden beim zweiten Einsatz nicht ausgelöst.
Ewige Folter
Rang: 3
Nach dem Einsatz der Fähigkeit "Folter" hat der Dämonist eine Chance von 48%, die Fähigkeit innerhalb der nächsten {V01} Sekunden erneut einzusetzen.
Die Abklingzeit wird ab dem ersten Einsatz der Fähigkeit gezählt. Die Effekte der Fähigkeiten "Ewige Folter" und "Fleischwunde" werden beim zweiten Einsatz nicht ausgelöst.
Die Abklingzeit wird ab dem ersten Einsatz der Fähigkeit gezählt. Die Effekte der Fähigkeiten "Ewige Folter" und "Fleischwunde" werden beim zweiten Einsatz nicht ausgelöst.
Fähigkeitsrang
13
Kommentare