Todesurteil
Todesurteil Rang: 1 Der Paladin spricht ein Urteil über das Ziel aus und wendet Todesurteil für 8 Sekunden auf es an. Die Anzahl der Ladungen entspricht 2. Beim Erleiden von Direktschaden durch den Paladin wird außerdem 1 Sekunde lang Hilflosigkeit auf das Ziel gewirkt und es erleidet XX physischen Schaden (unabhängig von der Menge der Effektaufladungen). Hierdurch wird eine Effektaufladung verbraucht. Die Fähigkeit funktioniert nicht bei besonders gefährlichen Feinden. | |
Todesurteil Rang: 2 Der Paladin spricht ein Urteil über das Ziel aus und wendet Todesurteil für 8 Sekunden auf es an. Die Anzahl der Ladungen entspricht 3. Beim Erleiden von Direktschaden durch den Paladin wird außerdem 1 Sekunde lang Hilflosigkeit auf das Ziel gewirkt und es erleidet XX physischen Schaden (unabhängig von der Menge der Effektaufladungen). Hierdurch wird eine Effektaufladung verbraucht. Die Fähigkeit funktioniert nicht bei besonders gefährlichen Feinden. | |
Todesurteil Rang: 3 Der Paladin spricht ein Urteil über das Ziel aus und wendet Todesurteil für 8 Sekunden auf es an. Die Anzahl der Ladungen entspricht 4. Beim Erleiden von Direktschaden durch den Paladin wird außerdem 1 Sekunde lang Hilflosigkeit auf das Ziel gewirkt und es erleidet XX physischen Schaden (unabhängig von der Menge der Effektaufladungen). Hierdurch wird eine Effektaufladung verbraucht. Die Fähigkeit funktioniert nicht bei besonders gefährlichen Feinden. | |